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Ich brauche einen Arzt!
Die hausärztliche Versorgung und der Notdienst in Spiesen-Elversberg
Die Bürger von Elversberg und Spiesen haben es besser als viele Stadtbewohner: sie können sich auf einen funktionierenden Notdienst und eine gute Kooperation der ortsansässigen Ärzte, insbesondere der Hausärzte, verlassen.
An jedem Tag ist rund um die Uhr mindestens einer der Hausärzte zu erreichen. Und da eine kleine Zahl (jetzt, nach dem Ausscheiden von Dr. Appel, sind es 7, +1 Facharzt am Wochenende) von Ärzten regelmäßig Dienst tut (und sich im Urlaub untereinander vertritt), sind sich Arzt und Patient oftmals nicht fremd, auch wenn es sich nicht um den eigenen Hausarzt handelt. Ein unschätzbarer Vorteil, besonders in Problemfällen - über die sich die Kollegen auch immer austauschen. Niemand braucht in Spiesen-Elversberg eine anonyme Krankenhausambulanz aufzusuchen oder muß einem völlig unbekannten Arzt gegenübertreten!
Außerhalb der Sprechstunden
Versuchen Sie es bei Ihrem Hausarzt! Oft sind die Praxen auch vor oder nach den angegebenen Sprechzeiten besetzt. Rufen Sie an! Vielleicht können Sie schon/noch kommen. Wenn die Hausarzt-Praxis geschlossen ist, wird Ihnen ein Anrufbeantworter sagen, wohin Sie sich wenden können. Sie können sich aber auch an dem hier abgedruckten Sprechzeiten-Plan orientieren. Die Öffnungszeiten der Praxen in Spiesen-Elversberg sind so verteilt, dass Sie meist eine geöffnete Praxis finden werden. Insbesondere an den „freien Nachmittagen“ Ihrer Hausarzt-Praxis werden Sie eine Alternative finden.
Nachts
Rufen Sie bei Ihrem Hausarzt an! Falls er nicht erreichbar ist, wird Ihnen der Anrufbeantworter sagen, welcher Kollege am Ort Notdienst hat.
Eventuell ist auch eine Anrufweiterleitung geschaltet, so dass Sie mit ihrem Anruf direkt zum diensthabenden Arzt gelangen.
Fahre ich nicht besser direkt ins Krankenhaus?
Das sollten Sie nicht tun. Die Krankenhäuser können im allgemeinen nicht ambulant behandeln, so dass sie Sie nur notdürftig beraten können, oder gezwungen sind, Sie - oft unnötigerweise - stationär aufzunehmen. Übrigens wird auch dort eine „Praxisgebühr“ fällig. Sie können immer einen Arzt am Ort erreichen!
Mein Hausarzt ist in einem anderen Ort (NK, IGB oder sonst wo...)
Wenn Sie dort anrufen, wird Ihnen der Anrufbeantworter den jeweiligen örtlichen Notdienst nennen. Zuständig für Sie ist aber im Notfall immer der diensthabende Arzt an dem Ort, wo Sie sich aufhalten, also nicht der Vertreter eines Hausarztes in einem anderen Ort.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen
sollten Sie zuerst die Notrufnummern 112 oder 19222 (Rettungsleitstelle) anrufen und dann auch Ihren Hausarzt. Es ist immer gut, wenn der Notarzt Informationen von Ihrem Hausarzt bekommen kann. Manchmal stellt sich auch der Notfall als nicht so schlimm heraus, so dass Sie nicht ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Dann ist es gut, wenn die ambulante Versorgung durch den Hausarzt oder seinen Vertreter sofort angeschlossen werden kann.
Wochenenden und Feiertage
Da gibt es den „Organisierten Notfalldienst“, der auch in der Saarbrücker Zeitung, im Echo und den verschiedenen anderen Blättern steht. Dieser Notdienst geht immer von morgens 8 Uhr bis zum nächsten Morgen 8 Uhr. Achtung: hier fällt (nach dem derzeitigen Stand der Dinge) einmal im Quartal eine zusätzliche „Praxisgebühr“ an. Siehe auch weiter unten unter „Praxisgebühr“!
Mein Arzt ist in Urlaub
Scheuen Sie sich nicht, in dringenden Fällen einen anderen Arzt am Ort aufzusuchen. Die hiesigen Ärzten sind alle seit Jahren hier niedergelassen und haben guten Kontakt untereinander. Oft kennen Sie ihren „Fall“ schon aus früheren Notdiensten und Urlauben. Andernfalls sollten Sie ihre wichtigsten Daten (chronische Krankheiten, Medikamente, besondere Risiken) auch in der vertretenden Praxis angeben, damit dort die wichtigsten Informationen (auch für spätere Fälle) zur Verfügung stehen.
Praxisgebühr
Die vorige Gesundheitsreform hat uns, zum Ärger der Patienten und der Ärzte, die Praxisgebühr beschert. Wenn Sie die Praxisgebühr schon bezahlt haben: heben Sie die Quittung während des laufenden Quartals bei Ihrer Versichertenkarte auf! Nach Ablauf des Quartals sammeln Sie sie, zusammen mit allen anderen Quittungen, wegen der Belastungsgrenze.
Wenn Sie einen aktuelle Befreiungs-Ausweis haben, müssen Sie diesen ebenfalls immer bei sich tragen.
Wann fällt die Praxisgebühr bei einem anderen Arzt an?
Unter der Woche, auch nachts, müssen Sie bei einem vertretenden Arzt am Ort die Praxisgebühr nicht noch mal bezahlen – vorausgesetzt, Sie können die Quittung vorweisen. Sonst muss der vertretende Arzt noch mal kassieren.
Auch bei einer Urlaubsvertretung müssen Sie nicht noch mal bezahlen.
Anders ist es – nach dem derzeitigen Stand – im „Organisierten Notfalldienst“, also samstags, sonntags und an Feiertagen. Die Regelung ist ärgerlich, aber so ist es: im „Organisierten Notfalldienst“ muss einmal im Quartal Praxisgebühr bezahlt werden (übrigens auch bei den am Krankenhaus angesiedelten Notdiensten in St.Ingbert und Neunkirchen) - Ausnahme ist lediglich der eigene Hausarzt: dort müssen Sie nicht zwei mal bezahlen.
Auch Patienten im Prosper- oder im BEK-Hausarzt-Programm müssen im org. Notdienst bezahlen!
Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Praxisgebühr - wird oft nicht beachtet:
Zwischen Facharzt und Hausarzt gilt nur die Überweisung - nicht die Quittung! Wenn Sie also einmal (ausnahmsweise!) in einem Quartal zuerst zu einem Facharzt gehen, lassen Sie sich dort gleich eine Überweisung zum Hausarzt geben - ohne diese muß der Hausarzt noch einmal kassieren!
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